Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie Prestige Wedding CarsSchulstrasse 58192 GlattfeldenSchweiz Telefon: +41 76 711 77 13E-Mail: info@prestigeweddingcars.chWebsite: https://prestigeweddingcars.ch/ Stand: Juli 2026 1. Geltungsbereich Diese Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie gilt für sämtliche Buchungen bei Prestige Wedding Cars, sofern im individuellen Angebot oder in der Buchungsbestätigung keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Mit der Annahme einer Offerte, einer Buchungsbestätigung oder der Zahlung einer Anzahlung akzeptiert die Kundin beziehungsweise der Kunde diese Richtlinie. 2. Form der Stornierung Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Sie kann insbesondere per E-Mail an folgende Adresse übermittelt werden: info@prestigeweddingcars.ch Eine telefonische Stornierung muss zusätzlich schriftlich bestätigt werden. Massgebend für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt, an dem die schriftliche Stornierung bei Prestige Wedding Cars eingeht. 3. Stornierung mehr als 30 Tage vor dem Termin Erfolgt die Stornierung mehr als 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin, kann die Buchung kostenlos storniert werden. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Ausgenommen sind ausdrücklich vereinbarte und bereits entstandene Drittkosten oder personalisierte Sonderleistungen, beispielsweise: Solche Kosten werden nur verrechnet, wenn die Kundschaft vorgängig darüber informiert wurde. 4. Stornierung 14 bis 29 Tage vor dem Termin Erfolgt die Stornierung zwischen 14 und 29 Kalendertagen vor dem Termin, werden 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises als Stornierungskosten fällig. Wurde bereits mehr als dieser Betrag bezahlt, wird die Differenz zurückerstattet. Wurde weniger bezahlt, bleibt die Differenz bis zur Höhe der Stornierungskosten geschuldet. 5. Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Termin Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin, wird der vollständige vereinbarte Gesamtpreis fällig. Eine Rückerstattung erfolgt grundsätzlich nicht. Dies gilt insbesondere, weil: Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. 6. Stornierung am Veranstaltungstag Bei einer Stornierung am Tag der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Der vollständige Buchungspreis bleibt geschuldet. 7. Nichterscheinen Erscheint die Kundschaft nicht oder nicht rechtzeitig am vereinbarten Abholort, ohne Prestige Wedding Cars rechtzeitig zu informieren, gilt dies als Nichterscheinen. Bei einem Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Der vollständige Buchungspreis bleibt geschuldet. Der Chauffeur wartet während der vereinbarten beziehungsweise angemessenen Wartezeit. Nach Ablauf dieser Zeit kann Prestige Wedding Cars die Buchung als nicht wahrgenommen behandeln. 8. Verspätung der Kundschaft Verspätet sich die Kundschaft, wird die gebuchte Zeit grundsätzlich nicht automatisch verlängert. Kann die Dienstleistung trotz der Verspätung durchgeführt werden, kann zusätzliche Wartezeit separat verrechnet werden. Muss die Dienstleistung wegen einer erheblichen Verspätung verkürzt oder abgebrochen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung. Prestige Wedding Cars bemüht sich jedoch nach Möglichkeit um eine angemessene Lösung. 9. Terminänderungen durch die Kundschaft Anfragen zur Änderung des Buchungsdatums oder der Buchungszeit sind abhängig von der Verfügbarkeit. Eine Terminänderung ist erst verbindlich, wenn sie von Prestige Wedding Cars schriftlich bestätigt wurde. Wird eine Änderung mehr als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin beantragt, kann die Buchung nach Möglichkeit ohne Stornierungsgebühr verschoben werden. Bei kurzfristigeren Änderungen kann Prestige Wedding Cars: Kann für das gewünschte Ersatzdatum kein Fahrzeug bereitgestellt werden, gelten grundsätzlich die Stornierungsbedingungen für das ursprüngliche Buchungsdatum. 10. Änderung der Route oder Leistung Änderungen der Route, Dauer, Abholorte, Zielorte, Anzahl Fahrgäste oder Zusatzleistungen können den Preis verändern. Prestige Wedding Cars teilt der Kundschaft allfällige Mehrkosten mit. Wird eine wesentliche Änderung nicht akzeptiert und die Buchung deshalb storniert, gelten die regulären Stornierungsfristen. 11. Krankheit oder persönliche Notfälle Krankheit, Unfall oder persönliche Notfälle der Kundschaft führen nicht automatisch zu einem Anspruch auf kostenlose Stornierung. Prestige Wedding Cars kann nach eigenem Ermessen eine Terminverschiebung, Gutschrift oder andere Kulanzlösung anbieten. Es wird empfohlen, bei grösseren Veranstaltungen eine geeignete Hochzeits-, Reise- oder Veranstaltungsausfallversicherung abzuschliessen. 12. Wetterbedingungen Normale oder vorhersehbare Wetterbedingungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung. Kann die Fahrt sicher und rechtlich zulässig durchgeführt werden, bleibt die Buchung bestehen. Ist die Durchführung aufgrund extremer Wetterbedingungen objektiv unsicher, unmöglich oder behördlich untersagt, bemüht sich Prestige Wedding Cars um: Die konkrete Lösung richtet sich nach den Umständen und den bereits entstandenen Kosten. 13. Stornierung durch Prestige Wedding Cars Prestige Wedding Cars kann eine Buchung stornieren, wenn die vereinbarte Dienstleistung aus wichtigen Gründen nicht erbracht werden kann. Dazu gehören insbesondere: In einem solchen Fall wird Prestige Wedding Cars nach Möglichkeit zuerst ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug anbieten. Kann keine angemessene Ersatzlösung angeboten werden, erhält die Kundschaft die für die nicht erbrachte Leistung bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist. 14. Ersatzfahrzeug Die Bereitstellung eines gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzfahrzeugs gilt grundsätzlich als vertragsgemässe Ersatzleistung. Geringfügige Abweichungen bei Marke, Modell, Farbe, Jahrgang oder Ausstattung begründen keinen Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung, sofern das Ersatzfahrzeug für den vereinbarten Zweck angemessen ist. Lehnt die Kundschaft ein angemessenes Ersatzfahrzeug ohne wichtigen Grund ab, kann die Ablehnung als kundenseitige Stornierung behandelt werden. 15. Technische Panne während der Dienstleistung Kommt es während der gebuchten Dienstleistung zu einer technischen Panne, bemüht sich Prestige Wedding Cars um eine möglichst schnelle Lösung. Je nach Situation kann Prestige Wedding Cars: Die Höhe einer allfälligen Rückerstattung richtet sich nach dem tatsächlich nicht erbrachten Anteil der vereinbarten Leistung. 16. Höhere Gewalt Kann die Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, bemühen sich beide Parteien um eine faire Lösung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Je nach Umständen kann eine Lösung insbesondere aus einer Terminverschiebung, Gutschrift oder Rückerstattung bestehen. Bereits entstandene und nicht rückforderbare Fremdkosten können von einer Rückerstattung abgezogen werden, sofern dies rechtlich zulässig ist. 17. Rückerstattungsmethode Eine genehmigte Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über dieselbe Zahlungsmethode, die bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde. Ist dies nicht möglich, kann die Rückerstattung per Banküberweisung erfolgen. Die Kundschaft muss hierfür gegebenenfalls die erforderlichen Bankangaben bereitstellen. 18. Bearbeitungsdauer Genehmigte Rückerstattungen werden grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen veranlasst. Je nach Bank, Kartenanbieter oder Zahlungsdienstleister kann es zusätzliche Zeit dauern, bis der Betrag auf dem Konto der Kundschaft sichtbar ist. Prestige Wedding Cars hat keinen Einfluss auf interne Bearbeitungszeiten externer Zahlungsanbieter. 19. Gebühren von Zahlungsdienstleistern Transaktionsgebühren, Wechselkurskosten oder sonstige Kosten externer Zahlungsdienstleister werden nur abgezogen, wenn: 20. Anzahlungen Eine Anzahlung dient der verbindlichen Reservation des Fahrzeugs und des Termins. Ob und in welchem Umfang eine Anzahlung zurückerstattet wird, richtet sich nach den in dieser Richtlinie genannten Stornierungsfristen. Die Bezeichnung als Anzahlung bedeutet nicht automatisch,
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung Prestige Wedding CarsSchulstrasse 58192 GlattfeldenSchweiz Telefon: +41 76 711 77 13E-Mail: info@prestigeweddingcars.chWebsite: https://prestigeweddingcars.ch/ Stand: Juli 2026 1. Zweck dieser Datenschutzerklärung Diese Datenschutzerklärung informiert darüber, wie Prestige Wedding Cars Personendaten erhebt, verwendet, speichert, weitergibt und schützt. Die Erklärung gilt insbesondere für: Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt nach dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz und der dazugehörigen Datenschutzverordnung. Soweit die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union auf eine bestimmte Datenbearbeitung anwendbar ist, berücksichtigen wir zusätzlich deren Anforderungen. 2. Verantwortliche Stelle Verantwortlich für die Bearbeitung von Personendaten ist: Prestige Wedding CarsSchulstrasse 58192 GlattfeldenSchweiz Telefon: +41 76 711 77 13E-Mail: info@prestigeweddingcars.ch Datenschutzanfragen können an die oben genannte E-Mail-Adresse gerichtet werden. 3. Begriffe Personendaten sind sämtliche Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Die Bearbeitung umfasst jeden Umgang mit Personendaten, insbesondere: Besonders schützenswerte Personendaten sind Daten, die aufgrund ihrer Art einen erhöhten Schutz erfordern. Prestige Wedding Cars erhebt solche Daten grundsätzlich nur, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. 4. Welche Personendaten wir bearbeiten Je nach Kontakt und gebuchter Dienstleistung können wir insbesondere folgende Daten bearbeiten: 4.1 Stammdaten 4.2 Kontaktdaten 4.3 Buchungs- und Veranstaltungsdaten 4.4 Vertrags- und Zahlungsdaten Vollständige Kreditkarten- oder Bankkartendaten werden in der Regel direkt durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister verarbeitet und nicht von uns gespeichert. 4.5 Kommunikationsdaten 4.6 Technische Daten Beim Besuch unserer Website können insbesondere folgende technische Daten bearbeitet werden: 4.7 Foto- und Videodaten Bei Veranstaltungen oder Fahrzeugpräsentationen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Aufnahmen mit identifizierbaren Personen werden nur veröffentlicht, wenn eine ausreichende rechtliche Grundlage oder eine erforderliche Zustimmung vorliegt. 5. Herkunft der Personendaten Wir erhalten Personendaten insbesondere: Wer uns Personendaten anderer Personen übermittelt, muss sicherstellen, dass diese Personen über die Weitergabe informiert wurden und die Weitergabe zulässig ist. 6. Zwecke der Datenbearbeitung Wir bearbeiten Personendaten insbesondere für folgende Zwecke: 7. Rechtliche Grundlagen Nach Schweizer Datenschutzrecht bearbeiten wir Personendaten insbesondere, wenn: Soweit die DSGVO anwendbar ist, stützen wir die Bearbeitung insbesondere auf folgende Rechtsgrundlagen: Unsere berechtigten Interessen umfassen insbesondere: 8. Pflicht zur Bereitstellung von Daten Bestimmte Personendaten sind erforderlich, damit wir eine Anfrage bearbeiten, eine Offerte erstellen oder einen Vertrag erfüllen können. Ohne die erforderlichen Angaben können wir möglicherweise: Freiwillige Angaben sind entsprechend gekennzeichnet oder ergeben sich aus dem jeweiligen Zusammenhang. 9. Kontaktaufnahme Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon, Kontaktformular, WhatsApp oder über soziale Medien bearbeiten wir die übermittelten Daten, um die Anfrage zu beantworten und die weitere Kommunikation zu führen. Die Kommunikation kann durch die jeweiligen Kommunikationsanbieter technisch verarbeitet werden. Für besonders vertrauliche Informationen sollte nach Möglichkeit kein unverschlüsselter Kommunikationskanal verwendet werden. 10. Kontakt- und Buchungsformulare Wenn eine Person ein Formular auf unserer Website ausfüllt, bearbeiten wir insbesondere: Diese Daten werden zur Bearbeitung der Anfrage, zur Erstellung einer Offerte und gegebenenfalls zur Durchführung eines Vertrags verwendet. 11. Telefon und WhatsApp Bei einer Kommunikation über WhatsApp können Personendaten durch WhatsApp beziehungsweise die damit verbundenen Unternehmen bearbeitet werden. Je nach Standort und Einstellungen können Daten auch ausserhalb der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden. Die Nutzung von WhatsApp ist freiwillig. Alternativ kann die Kommunikation per E-Mail oder Telefon erfolgen. 12. Vertragsabwicklung und Chauffeurdienstleistungen Für die Durchführung einer Buchung können erforderliche Informationen an den eingesetzten Chauffeur oder an beteiligte Dienstleister weitergegeben werden. Dazu gehören beispielsweise: Es werden nur diejenigen Daten weitergegeben, die für die Durchführung der gebuchten Leistung erforderlich sind. 13. Zahlungsabwicklung Wenn Online- oder Kartenzahlungen angeboten werden, werden Zahlungsdaten grundsätzlich durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister bearbeitet. Je nach eingesetzter Lösung kann es sich beispielsweise um einen Anbieter für: Der jeweilige Zahlungsdienstleister ist für bestimmte Datenbearbeitungen selbst verantwortlich. Prestige Wedding Cars erhält in der Regel lediglich Informationen wie: 14. Hosting und Serverprotokolle Unsere Website wird bei einem Hostinganbieter betrieben. Beim Zugriff auf die Website kann der Hostinganbieter automatisch technische Daten in Serverprotokollen erfassen. Diese Daten dienen insbesondere: Serverprotokolle werden nur so lange gespeichert, wie dies für diese Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Hostinganbieter: [Name und Land des Hostinganbieters ergänzen] 15. Cookies und ähnliche Technologien Unsere Website kann Cookies und vergleichbare Technologien verwenden. Cookies sind kleine Dateien, die auf einem Gerät gespeichert oder ausgelesen werden können. Wir können insbesondere folgende Kategorien einsetzen: Notwendige Cookies Diese Cookies sind für den Betrieb, die Sicherheit und die grundlegenden Funktionen der Website erforderlich. Funktionale Cookies Diese Cookies speichern Einstellungen wie Sprache, Formularstatus oder Cookie-Präferenzen. 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Google reCAPTCHA Zum Schutz von Formularen vor Spam und automatisierten Zugriffen kann Google reCAPTCHA eingesetzt werden. Dabei können technische und verhaltensbezogene Daten analysiert werden, um festzustellen, ob eine Eingabe durch einen Menschen oder ein automatisiertes System erfolgt. Diesen Abschnitt entfernen, falls reCAPTCHA nicht verwendet wird. 20. Soziale Medien Prestige Wedding Cars kann Profile auf sozialen Netzwerken unterhalten, beispielsweise auf: Wenn Nutzerinnen und Nutzer mit diesen Profilen interagieren, bearbeiten die jeweiligen Plattformbetreiber Personendaten nach ihren eigenen Datenschutzbestimmungen. Beim Anklicken
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Prestige Wedding CarsSchulstrasse 58192 GlattfeldenSchweiz Telefon: +41 76 711 77 13E-Mail: info@prestigeweddingcars.chWebsite: https://prestigeweddingcars.ch/ Stand: Juli 2026 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Buchungen, Verträge und Dienstleistungen von Prestige Wedding Cars. Prestige Wedding Cars bietet insbesondere die Vermietung exklusiver Fahrzeuge mit Chauffeur für Hochzeiten, Verlobungen, private Veranstaltungen, Geschäftsanlässe, Fotoshootings, Filmproduktionen, Flughafentransfers und vergleichbare Fahrdienstleistungen an. Mit der Annahme eines Angebots, der schriftlichen Buchungsbestätigung oder der Zahlung einer Anzahlung akzeptiert die Kundin beziehungsweise der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von Prestige Wedding Cars schriftlich bestätigt wurden. 2. Anbieter und Vertragspartner Vertragspartner der Kundschaft ist: Prestige Wedding CarsSchulstrasse 58192 GlattfeldenSchweiz 3. Leistungsangebot Eine Buchung kann insbesondere folgende Leistungen umfassen: Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, gelten als nicht enthalten. 4. Offerten und Preise Offerten von Prestige Wedding Cars sind während der darin angegebenen Frist gültig. Fehlt eine ausdrückliche Gültigkeitsdauer, ist die Offerte während 14 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig. Alle Preise werden grundsätzlich in Schweizer Franken angegeben. Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise einschliesslich der im Angebot genannten Leistungen. Eine allfällige Mehrwertsteuer wird ausgewiesen, sofern Prestige Wedding Cars mehrwertsteuerpflichtig ist. Zusätzliche Leistungen können separat verrechnet werden. Dazu gehören insbesondere: 5. Vertragsabschluss und Buchungsbestätigung Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder über soziale Medien stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Ein Vertrag kommt zustande, sobald mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Fahrzeuge und Termine gelten erst nach der schriftlichen Buchungsbestätigung als verbindlich reserviert. Prestige Wedding Cars ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 6. Anzahlung und Zahlung Zur Sicherung einer Buchung kann eine Anzahlung verlangt werden. Die Höhe der Anzahlung und der Zahlungstermin ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der vollständige Rechnungsbetrag spätestens vor Beginn der gebuchten Dienstleistung bezahlt sein. Zahlungen können je nach Vereinbarung insbesondere per Banküberweisung, TWINT oder bar erfolgen. Bei verspäteter Zahlung ist Prestige Wedding Cars berechtigt: Bereits entstandene Stornierungskosten bleiben geschuldet. 7. Ausschliessliche Vermietung mit Chauffeur Die Fahrzeuge werden ausschliesslich mit einem von Prestige Wedding Cars bestimmten Chauffeur vermietet. Die Kundin, der Kunde sowie sämtliche Fahrgäste sind nicht berechtigt, das Fahrzeug selbst zu führen, zu verschieben oder anderweitig zu bedienen. Anweisungen des Chauffeurs, die der Sicherheit, dem Schutz des Fahrzeugs oder der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften dienen, sind zu befolgen. 8. Pflichten der Kundschaft Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, bei der Buchung vollständige und korrekte Angaben zu machen. Dazu gehören insbesondere: Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Fahrgäste diese AGB und die Weisungen des Chauffeurs einhalten. 9. Verhalten im Fahrzeug Im Fahrzeug sind insbesondere untersagt: Essen und Getränke sind nur nach vorheriger Absprache gestattet. Tiere dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung mitgeführt werden. Prestige Wedding Cars beziehungsweise der Chauffeur kann die Fahrt verweigern oder abbrechen, wenn Fahrgäste die Sicherheit gefährden, sich unangemessen verhalten oder Anweisungen nicht befolgen. In einem solchen Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung. 10. Kinder und Kindersitze Die Kundin oder der Kunde muss Prestige Wedding Cars frühzeitig darüber informieren, wenn Kinder transportiert werden. Kindersitze oder Sitzerhöhungen werden nur bereitgestellt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Kundschaft für die Bereitstellung eines geeigneten und gesetzeskonformen Kindersitzes verantwortlich. 11. Abholzeiten und Mitwirkung Die Kundschaft muss zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Abholort bereit sein. Verspätungen der Kundschaft können zu einer Verkürzung der gebuchten Fahr- oder Nutzungsdauer führen. Kann eine nachfolgende Buchung beeinträchtigt werden, ist Prestige Wedding Cars nicht verpflichtet, die Dienstleistung über die vereinbarte Endzeit hinaus fortzusetzen. Zusätzliche Wartezeit kann gemäss dem vereinbarten oder üblichen Stundensatz verrechnet werden. 12. Änderungen durch die Kundschaft Änderungen von Datum, Uhrzeit, Route, Abholort, Zielort, Anzahl Fahrgästen oder Leistungsumfang müssen Prestige Wedding Cars so früh wie möglich schriftlich mitgeteilt werden. Änderungswünsche sind abhängig von der Verfügbarkeit und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Prestige Wedding Cars kann für Änderungen zusätzliche Kosten berechnen. Eine wesentliche Änderung des Datums oder der Leistung kann als Stornierung und neue Buchung behandelt werden. 13. Verspätungen und Verkehrseinflüsse Prestige Wedding Cars bemüht sich, sämtliche vereinbarten Zeiten einzuhalten. Eine Garantie für eine bestimmte Ankunftszeit kann jedoch nicht übernommen werden, wenn Verzögerungen durch Umstände verursacht werden, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen. Dazu gehören insbesondere: Die Kundschaft ist verpflichtet, bei zeitkritischen Terminen einen ausreichenden zeitlichen Puffer einzuplanen. 14. Fahrzeugverfügbarkeit und Ersatzfahrzeug Prestige Wedding Cars bemüht sich, das ausdrücklich gebuchte Fahrzeug bereitzustellen. Kann das gebuchte Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls, Sicherheitsrisikos, behördlicher Verfügung oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses nicht eingesetzt werden, darf Prestige Wedding Cars ein möglichst gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug bereitstellen. Farbe, Marke, Modell, Jahrgang oder einzelne Ausstattungsmerkmale des Ersatzfahrzeugs können vom ursprünglich gebuchten Fahrzeug abweichen. Kann kein angemessenes Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden, werden bereits bezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist. 15. Technische Störungen Fahrzeuge können trotz regelmässiger Wartung und Kontrolle technische Störungen erleiden. Bei einer technischen Störung wird Prestige Wedding Cars nach Möglichkeit: Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 16. Dekorationen Fahrzeugdekorationen müssen vorgängig mit Prestige Wedding Cars vereinbart werden. Dekorationen dürfen insbesondere: Ohne Zustimmung dürfen keine Klebebänder, Magnete, Saugnäpfe, Drähte, Blumenhalterungen oder sonstige Gegenstände am Fahrzeug angebracht werden. Schäden oder Reinigungskosten aufgrund kundeneigener Dekorationen werden der Kundschaft in Rechnung gestellt. 17. Gepäck und persönliche Gegenstände Gepäck darf nur im Rahmen der vorhandenen Ladekapazität mitgeführt werden. Wertvolle, zerbrechliche oder empfindliche Gegenstände sind von der Kundschaft angemessen zu sichern. Prestige Wedding Cars haftet nicht für verlorene, vergessene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Prestige Wedding Cars vorliegt. Gefundene Gegenstände werden nach Möglichkeit aufbewahrt und können auf Kosten der Kundschaft zurückgesendet werden. 18. Schäden und Verunreinigungen Die Kundin oder der Kunde haftet für Schäden und aussergewöhnliche Verunreinigungen, die durch sie beziehungsweise ihn oder durch mitreisende Personen verursacht werden. Dazu gehören insbesondere: Prestige Wedding Cars kann die effektiven Reparatur-, Reinigungs-, Ausfall- und Verwaltungskosten in Rechnung stellen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. 19. Personen- und Sachschäden Für Personen- und Sachschäden gelten die zwingenden