Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Prestige Wedding Cars
Schulstrasse 5
8192 Glattfelden
Schweiz
Telefon: +41 76 711 77 13
E-Mail: info@prestigeweddingcars.ch
Website: https://prestigeweddingcars.ch/
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Buchungen, Verträge und Dienstleistungen von Prestige Wedding Cars.
Prestige Wedding Cars bietet insbesondere die Vermietung exklusiver Fahrzeuge mit Chauffeur für Hochzeiten, Verlobungen, private Veranstaltungen, Geschäftsanlässe, Fotoshootings, Filmproduktionen, Flughafentransfers und vergleichbare Fahrdienstleistungen an.
Mit der Annahme eines Angebots, der schriftlichen Buchungsbestätigung oder der Zahlung einer Anzahlung akzeptiert die Kundin beziehungsweise der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von Prestige Wedding Cars schriftlich bestätigt wurden.
2. Anbieter und Vertragspartner
Vertragspartner der Kundschaft ist:
Prestige Wedding Cars
Schulstrasse 5
8192 Glattfelden
Schweiz
3. Leistungsangebot
Eine Buchung kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
- Bereitstellung des ausgewählten Fahrzeugs
- Professioneller Chauffeur
- Fahrzeugvorbereitung und Standardreinigung
- Fahrten gemäss vereinbarter Route
- Vereinbarte Wartezeiten
- Treibstoff für die vereinbarte Strecke
- Dekorationen, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden
- Weitere individuell vereinbarte Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, gelten als nicht enthalten.
4. Offerten und Preise
Offerten von Prestige Wedding Cars sind während der darin angegebenen Frist gültig. Fehlt eine ausdrückliche Gültigkeitsdauer, ist die Offerte während 14 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
Alle Preise werden grundsätzlich in Schweizer Franken angegeben.
Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise einschliesslich der im Angebot genannten Leistungen. Eine allfällige Mehrwertsteuer wird ausgewiesen, sofern Prestige Wedding Cars mehrwertsteuerpflichtig ist.
Zusätzliche Leistungen können separat verrechnet werden. Dazu gehören insbesondere:
- Zusätzliche Fahrzeit
- Zusätzliche Wartezeit
- Streckenänderungen
- Zusätzliche Abhol- oder Zielorte
- Zusätzliche Kilometer
- Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge, sofern vereinbart
- Spezielle Dekorationen
- Übermässige Reinigung
- Park-, Maut- oder Zufahrtsgebühren
- Kurzfristig gewünschte Zusatzleistungen
5. Vertragsabschluss und Buchungsbestätigung
Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder über soziale Medien stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Prestige Wedding Cars bestätigt die Buchung schriftlich;
- die Kundin oder der Kunde nimmt eine Offerte schriftlich an;
- eine vereinbarte Anzahlung wird geleistet;
- Prestige Wedding Cars bestätigt den Zahlungseingang und die Reservation.
Fahrzeuge und Termine gelten erst nach der schriftlichen Buchungsbestätigung als verbindlich reserviert.
Prestige Wedding Cars ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6. Anzahlung und Zahlung
Zur Sicherung einer Buchung kann eine Anzahlung verlangt werden.
Die Höhe der Anzahlung und der Zahlungstermin ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der vollständige Rechnungsbetrag spätestens vor Beginn der gebuchten Dienstleistung bezahlt sein.
Zahlungen können je nach Vereinbarung insbesondere per Banküberweisung, TWINT oder bar erfolgen.
Bei verspäteter Zahlung ist Prestige Wedding Cars berechtigt:
- die Reservation bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten;
- die Buchung zu annullieren;
- eine angemessene Nachfrist anzusetzen;
- Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten zu verrechnen.
Bereits entstandene Stornierungskosten bleiben geschuldet.
7. Ausschliessliche Vermietung mit Chauffeur
Die Fahrzeuge werden ausschliesslich mit einem von Prestige Wedding Cars bestimmten Chauffeur vermietet.
Die Kundin, der Kunde sowie sämtliche Fahrgäste sind nicht berechtigt, das Fahrzeug selbst zu führen, zu verschieben oder anderweitig zu bedienen.
Anweisungen des Chauffeurs, die der Sicherheit, dem Schutz des Fahrzeugs oder der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften dienen, sind zu befolgen.
8. Pflichten der Kundschaft
Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, bei der Buchung vollständige und korrekte Angaben zu machen.
Dazu gehören insbesondere:
- Name und Kontaktdaten
- Datum und Uhrzeit
- Abholadresse
- Zieladresse
- Geplanter Ablauf
- Anzahl der Fahrgäste
- Besondere Wünsche
- Bekannte Zufahrtsbeschränkungen
- Zeitkritische Termine
- Informationen über mitgeführte Kinder, Gepäckstücke oder besondere Gegenstände
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Fahrgäste diese AGB und die Weisungen des Chauffeurs einhalten.
9. Verhalten im Fahrzeug
Im Fahrzeug sind insbesondere untersagt:
- Rauchen und Dampfen
- Konsum illegaler Substanzen
- Mitführen gefährlicher oder verbotener Gegenstände
- Unsachgemässer Umgang mit der Fahrzeugausstattung
- Aggressives oder gefährliches Verhalten
- Verunreinigung oder Beschädigung des Fahrzeugs
- Öffnen von Türen während der Fahrt
- Ablenkung oder Behinderung des Chauffeurs
Essen und Getränke sind nur nach vorheriger Absprache gestattet.
Tiere dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung mitgeführt werden.
Prestige Wedding Cars beziehungsweise der Chauffeur kann die Fahrt verweigern oder abbrechen, wenn Fahrgäste die Sicherheit gefährden, sich unangemessen verhalten oder Anweisungen nicht befolgen.
In einem solchen Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.
10. Kinder und Kindersitze
Die Kundin oder der Kunde muss Prestige Wedding Cars frühzeitig darüber informieren, wenn Kinder transportiert werden.
Kindersitze oder Sitzerhöhungen werden nur bereitgestellt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Kundschaft für die Bereitstellung eines geeigneten und gesetzeskonformen Kindersitzes verantwortlich.
11. Abholzeiten und Mitwirkung
Die Kundschaft muss zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Abholort bereit sein.
Verspätungen der Kundschaft können zu einer Verkürzung der gebuchten Fahr- oder Nutzungsdauer führen.
Kann eine nachfolgende Buchung beeinträchtigt werden, ist Prestige Wedding Cars nicht verpflichtet, die Dienstleistung über die vereinbarte Endzeit hinaus fortzusetzen.
Zusätzliche Wartezeit kann gemäss dem vereinbarten oder üblichen Stundensatz verrechnet werden.
12. Änderungen durch die Kundschaft
Änderungen von Datum, Uhrzeit, Route, Abholort, Zielort, Anzahl Fahrgästen oder Leistungsumfang müssen Prestige Wedding Cars so früh wie möglich schriftlich mitgeteilt werden.
Änderungswünsche sind abhängig von der Verfügbarkeit und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Prestige Wedding Cars kann für Änderungen zusätzliche Kosten berechnen.
Eine wesentliche Änderung des Datums oder der Leistung kann als Stornierung und neue Buchung behandelt werden.
13. Verspätungen und Verkehrseinflüsse
Prestige Wedding Cars bemüht sich, sämtliche vereinbarten Zeiten einzuhalten.
Eine Garantie für eine bestimmte Ankunftszeit kann jedoch nicht übernommen werden, wenn Verzögerungen durch Umstände verursacht werden, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Dazu gehören insbesondere:
- Verkehrsstaus
- Unfälle
- Strassensperrungen
- Baustellen
- Polizeikontrollen
- Demonstrationen oder Grossveranstaltungen
- Wetterverhältnisse
- Naturereignisse
- behördliche Anordnungen
- technische Verkehrsprobleme
- höhere Gewalt
Die Kundschaft ist verpflichtet, bei zeitkritischen Terminen einen ausreichenden zeitlichen Puffer einzuplanen.
14. Fahrzeugverfügbarkeit und Ersatzfahrzeug
Prestige Wedding Cars bemüht sich, das ausdrücklich gebuchte Fahrzeug bereitzustellen.
Kann das gebuchte Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls, Sicherheitsrisikos, behördlicher Verfügung oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses nicht eingesetzt werden, darf Prestige Wedding Cars ein möglichst gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug bereitstellen.
Farbe, Marke, Modell, Jahrgang oder einzelne Ausstattungsmerkmale des Ersatzfahrzeugs können vom ursprünglich gebuchten Fahrzeug abweichen.
Kann kein angemessenes Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden, werden bereits bezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
15. Technische Störungen
Fahrzeuge können trotz regelmässiger Wartung und Kontrolle technische Störungen erleiden.
Bei einer technischen Störung wird Prestige Wedding Cars nach Möglichkeit:
- die Störung beheben;
- ein Ersatzfahrzeug organisieren;
- eine alternative Transportlösung anbieten;
- den Preis angemessen reduzieren; oder
- die nicht erbrachte Leistung zurückerstatten.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16. Dekorationen
Fahrzeugdekorationen müssen vorgängig mit Prestige Wedding Cars vereinbart werden.
Dekorationen dürfen insbesondere:
- den Lack nicht beschädigen;
- keine Rückstände hinterlassen;
- die Sicht des Chauffeurs nicht behindern;
- keine Beleuchtung oder Kontrollschilder verdecken;
- keine Sicherheitsvorrichtungen beeinträchtigen;
- nicht gegen Verkehrsvorschriften verstossen.
Ohne Zustimmung dürfen keine Klebebänder, Magnete, Saugnäpfe, Drähte, Blumenhalterungen oder sonstige Gegenstände am Fahrzeug angebracht werden.
Schäden oder Reinigungskosten aufgrund kundeneigener Dekorationen werden der Kundschaft in Rechnung gestellt.
17. Gepäck und persönliche Gegenstände
Gepäck darf nur im Rahmen der vorhandenen Ladekapazität mitgeführt werden.
Wertvolle, zerbrechliche oder empfindliche Gegenstände sind von der Kundschaft angemessen zu sichern.
Prestige Wedding Cars haftet nicht für verlorene, vergessene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Prestige Wedding Cars vorliegt.
Gefundene Gegenstände werden nach Möglichkeit aufbewahrt und können auf Kosten der Kundschaft zurückgesendet werden.
18. Schäden und Verunreinigungen
Die Kundin oder der Kunde haftet für Schäden und aussergewöhnliche Verunreinigungen, die durch sie beziehungsweise ihn oder durch mitreisende Personen verursacht werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Schäden an Sitzen, Türen, Verkleidungen oder Ausstattung
- Kratzer und Lackschäden
- Beschädigung von Dekorationen
- Brand- oder Rauchschäden
- Verschüttete Getränke
- Essensreste
- Erbrochenes
- Verschmutzungen durch Schuhe, Kleidung oder Gegenstände
- Beschädigung oder Verlust von Fahrzeugzubehör
Prestige Wedding Cars kann die effektiven Reparatur-, Reinigungs-, Ausfall- und Verwaltungskosten in Rechnung stellen.
Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
19. Personen- und Sachschäden
Für Personen- und Sachschäden gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die anwendbaren Versicherungsbedingungen.
Die Kundschaft muss während der Fahrt die Sicherheitsgurte benutzen und sämtliche gesetzlichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
Prestige Wedding Cars haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder durch eigenes Verhalten der Fahrgäste entstehen.
20. Foto- und Videoaufnahmen
Die Kundschaft darf grundsätzlich private Foto- und Videoaufnahmen des Fahrzeugs erstellen, sofern dadurch keine Sicherheitsrisiken, Betriebsstörungen oder Rechtsverletzungen entstehen.
Eine gewerbliche Nutzung von Fahrzeugbildern, Marken, Logos oder geschützten Gestaltungselementen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Prestige Wedding Cars darf Bilder des Fahrzeugs und der Dekoration für eigene Werbezwecke verwenden, sofern keine identifizierbaren Personen ohne deren erforderliche Zustimmung abgebildet werden.
Aufnahmen, auf denen Kundinnen, Kunden oder Gäste klar erkennbar sind, werden nur mit entsprechender Zustimmung veröffentlicht.
21. Stornierungen
Für Stornierungen gelten die auf der Website veröffentlichte Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie sowie die im individuellen Angebot vereinbarten Bedingungen.
Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten grundsätzlich folgende Stornierungskosten:
- Mehr als 30 Kalendertage vor dem Termin: kostenlose Stornierung beziehungsweise vollständige Rückerstattung
- 14 bis 29 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises
- Weniger als 14 Kalendertage vor dem Termin: 100 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises
Massgebend ist der Zeitpunkt, an dem die schriftliche Stornierung bei Prestige Wedding Cars eingeht.
22. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aussergewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Umstände nicht oder nur teilweise erbracht werden, haftet Prestige Wedding Cars nicht für daraus entstehende Folgeschäden.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen
- Überschwemmungen
- Unwetter
- Pandemien
- Krieg oder Terror
- Unruhen
- behördliche Verbote
- Grenzschliessungen
- grossflächige Verkehrsausfälle
- Energie- oder Treibstoffengpässe
- unvorhersehbare Strassensperrungen
Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall um eine faire Ersatzlösung, beispielsweise eine Terminverschiebung, eine Gutschrift oder eine teilweise Rückerstattung.
23. Haftungsbeschränkung
Prestige Wedding Cars haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verpasste Termine und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
24. Datenschutz
Personendaten werden gemäss der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet.
Die Kundschaft bestätigt, dass die für eine Buchung erforderlichen Personendaten bearbeitet und, soweit notwendig, an Chauffeure, Zahlungsdienstleister, IT-Dienstleister oder andere an der Leistungserbringung beteiligte Anbieter weitergegeben werden dürfen.
25. Änderungen der AGB
Prestige Wedding Cars kann diese AGB jederzeit anpassen.
Für eine konkrete Buchung gilt grundsätzlich die Fassung, die bei Vertragsabschluss gültig war, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht.
26. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB vollständig oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die ungültige Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Prestige Wedding Cars im Kanton Zürich.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
28. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB können Sie uns wie folgt kontaktieren:
Prestige Wedding Cars
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Schweiz
Telefon: +41 76 711 77 13
E-Mail: info@prestigeweddingcars.ch