Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie
Prestige Wedding Cars
Schulstrasse 5
8192 Glattfelden
Schweiz
Telefon: +41 76 711 77 13
E-Mail: info@prestigeweddingcars.ch
Website: https://prestigeweddingcars.ch/
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie gilt für sämtliche Buchungen bei Prestige Wedding Cars, sofern im individuellen Angebot oder in der Buchungsbestätigung keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Mit der Annahme einer Offerte, einer Buchungsbestätigung oder der Zahlung einer Anzahlung akzeptiert die Kundin beziehungsweise der Kunde diese Richtlinie.
2. Form der Stornierung
Eine Stornierung muss in Textform erfolgen.
Sie kann insbesondere per E-Mail an folgende Adresse übermittelt werden:
Eine telefonische Stornierung muss zusätzlich schriftlich bestätigt werden.
Massgebend für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt, an dem die schriftliche Stornierung bei Prestige Wedding Cars eingeht.
3. Stornierung mehr als 30 Tage vor dem Termin
Erfolgt die Stornierung mehr als 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin, kann die Buchung kostenlos storniert werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
Ausgenommen sind ausdrücklich vereinbarte und bereits entstandene Drittkosten oder personalisierte Sonderleistungen, beispielsweise:
- speziell angefertigte Dekorationen;
- nicht stornierbare externe Bestellungen;
- Sondergenehmigungen;
- individuell beschaffte Materialien;
- andere ausdrücklich bestätigte Fremdkosten.
Solche Kosten werden nur verrechnet, wenn die Kundschaft vorgängig darüber informiert wurde.
4. Stornierung 14 bis 29 Tage vor dem Termin
Erfolgt die Stornierung zwischen 14 und 29 Kalendertagen vor dem Termin, werden 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises als Stornierungskosten fällig.
Wurde bereits mehr als dieser Betrag bezahlt, wird die Differenz zurückerstattet.
Wurde weniger bezahlt, bleibt die Differenz bis zur Höhe der Stornierungskosten geschuldet.
5. Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Termin
Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin, wird der vollständige vereinbarte Gesamtpreis fällig.
Eine Rückerstattung erfolgt grundsätzlich nicht.
Dies gilt insbesondere, weil:
- das Fahrzeug für den Termin reserviert wurde;
- andere Buchungsanfragen möglicherweise abgelehnt wurden;
- Chauffeur-, Planungs- und Vorbereitungskapazitäten bereitgestellt wurden;
- kurzfristig regelmässig keine Ersatzbuchung mehr möglich ist.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
6. Stornierung am Veranstaltungstag
Bei einer Stornierung am Tag der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Der vollständige Buchungspreis bleibt geschuldet.
7. Nichterscheinen
Erscheint die Kundschaft nicht oder nicht rechtzeitig am vereinbarten Abholort, ohne Prestige Wedding Cars rechtzeitig zu informieren, gilt dies als Nichterscheinen.
Bei einem Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Der vollständige Buchungspreis bleibt geschuldet.
Der Chauffeur wartet während der vereinbarten beziehungsweise angemessenen Wartezeit. Nach Ablauf dieser Zeit kann Prestige Wedding Cars die Buchung als nicht wahrgenommen behandeln.
8. Verspätung der Kundschaft
Verspätet sich die Kundschaft, wird die gebuchte Zeit grundsätzlich nicht automatisch verlängert.
Kann die Dienstleistung trotz der Verspätung durchgeführt werden, kann zusätzliche Wartezeit separat verrechnet werden.
Muss die Dienstleistung wegen einer erheblichen Verspätung verkürzt oder abgebrochen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung.
Prestige Wedding Cars bemüht sich jedoch nach Möglichkeit um eine angemessene Lösung.
9. Terminänderungen durch die Kundschaft
Anfragen zur Änderung des Buchungsdatums oder der Buchungszeit sind abhängig von der Verfügbarkeit.
Eine Terminänderung ist erst verbindlich, wenn sie von Prestige Wedding Cars schriftlich bestätigt wurde.
Wird eine Änderung mehr als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin beantragt, kann die Buchung nach Möglichkeit ohne Stornierungsgebühr verschoben werden.
Bei kurzfristigeren Änderungen kann Prestige Wedding Cars:
- eine Umbuchungsgebühr verlangen;
- die Änderung als Stornierung und neue Buchung behandeln;
- bereits entstandene Kosten verrechnen.
Kann für das gewünschte Ersatzdatum kein Fahrzeug bereitgestellt werden, gelten grundsätzlich die Stornierungsbedingungen für das ursprüngliche Buchungsdatum.
10. Änderung der Route oder Leistung
Änderungen der Route, Dauer, Abholorte, Zielorte, Anzahl Fahrgäste oder Zusatzleistungen können den Preis verändern.
Prestige Wedding Cars teilt der Kundschaft allfällige Mehrkosten mit.
Wird eine wesentliche Änderung nicht akzeptiert und die Buchung deshalb storniert, gelten die regulären Stornierungsfristen.
11. Krankheit oder persönliche Notfälle
Krankheit, Unfall oder persönliche Notfälle der Kundschaft führen nicht automatisch zu einem Anspruch auf kostenlose Stornierung.
Prestige Wedding Cars kann nach eigenem Ermessen eine Terminverschiebung, Gutschrift oder andere Kulanzlösung anbieten.
Es wird empfohlen, bei grösseren Veranstaltungen eine geeignete Hochzeits-, Reise- oder Veranstaltungsausfallversicherung abzuschliessen.
12. Wetterbedingungen
Normale oder vorhersehbare Wetterbedingungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung.
Kann die Fahrt sicher und rechtlich zulässig durchgeführt werden, bleibt die Buchung bestehen.
Ist die Durchführung aufgrund extremer Wetterbedingungen objektiv unsicher, unmöglich oder behördlich untersagt, bemüht sich Prestige Wedding Cars um:
- eine Terminverschiebung;
- ein geeignetes Ersatzangebot;
- eine Gutschrift;
- eine angemessene teilweise oder vollständige Rückerstattung.
Die konkrete Lösung richtet sich nach den Umständen und den bereits entstandenen Kosten.
13. Stornierung durch Prestige Wedding Cars
Prestige Wedding Cars kann eine Buchung stornieren, wenn die vereinbarte Dienstleistung aus wichtigen Gründen nicht erbracht werden kann.
Dazu gehören insbesondere:
- technischer Defekt;
- Unfall;
- erhebliche Sicherheitsbedenken;
- Erkrankung oder Ausfall des Chauffeurs;
- behördliche Anordnungen;
- höhere Gewalt;
- unvorhersehbare Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs.
In einem solchen Fall wird Prestige Wedding Cars nach Möglichkeit zuerst ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug anbieten.
Kann keine angemessene Ersatzlösung angeboten werden, erhält die Kundschaft die für die nicht erbrachte Leistung bereits geleisteten Zahlungen zurück.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
14. Ersatzfahrzeug
Die Bereitstellung eines gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzfahrzeugs gilt grundsätzlich als vertragsgemässe Ersatzleistung.
Geringfügige Abweichungen bei Marke, Modell, Farbe, Jahrgang oder Ausstattung begründen keinen Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung, sofern das Ersatzfahrzeug für den vereinbarten Zweck angemessen ist.
Lehnt die Kundschaft ein angemessenes Ersatzfahrzeug ohne wichtigen Grund ab, kann die Ablehnung als kundenseitige Stornierung behandelt werden.
15. Technische Panne während der Dienstleistung
Kommt es während der gebuchten Dienstleistung zu einer technischen Panne, bemüht sich Prestige Wedding Cars um eine möglichst schnelle Lösung.
Je nach Situation kann Prestige Wedding Cars:
- das Fahrzeug reparieren lassen;
- ein Ersatzfahrzeug bereitstellen;
- einen alternativen Transport organisieren;
- die Dienstleistung fortsetzen;
- den Preis angemessen reduzieren;
- den nicht erbrachten Teil zurückerstatten.
Die Höhe einer allfälligen Rückerstattung richtet sich nach dem tatsächlich nicht erbrachten Anteil der vereinbarten Leistung.
16. Höhere Gewalt
Kann die Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, bemühen sich beide Parteien um eine faire Lösung.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen;
- Überschwemmungen;
- aussergewöhnliche Unwetter;
- Pandemien;
- Krieg;
- Terror;
- Unruhen;
- behördliche Verbote;
- Grenzschliessungen;
- grossflächige Verkehrsausfälle;
- nicht vorhersehbare Strassensperrungen;
- andere aussergewöhnliche Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Prestige Wedding Cars.
Je nach Umständen kann eine Lösung insbesondere aus einer Terminverschiebung, Gutschrift oder Rückerstattung bestehen.
Bereits entstandene und nicht rückforderbare Fremdkosten können von einer Rückerstattung abgezogen werden, sofern dies rechtlich zulässig ist.
17. Rückerstattungsmethode
Eine genehmigte Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über dieselbe Zahlungsmethode, die bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde.
Ist dies nicht möglich, kann die Rückerstattung per Banküberweisung erfolgen.
Die Kundschaft muss hierfür gegebenenfalls die erforderlichen Bankangaben bereitstellen.
18. Bearbeitungsdauer
Genehmigte Rückerstattungen werden grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen veranlasst.
Je nach Bank, Kartenanbieter oder Zahlungsdienstleister kann es zusätzliche Zeit dauern, bis der Betrag auf dem Konto der Kundschaft sichtbar ist.
Prestige Wedding Cars hat keinen Einfluss auf interne Bearbeitungszeiten externer Zahlungsanbieter.
19. Gebühren von Zahlungsdienstleistern
Transaktionsgebühren, Wechselkurskosten oder sonstige Kosten externer Zahlungsdienstleister werden nur abgezogen, wenn:
- diese tatsächlich entstanden sind;
- sie nicht vom Zahlungsdienstleister zurückerstattet werden;
- ein Abzug rechtlich zulässig ist;
- die Kundschaft vorgängig oder im Rahmen der Rückerstattung darüber informiert wird.
20. Anzahlungen
Eine Anzahlung dient der verbindlichen Reservation des Fahrzeugs und des Termins.
Ob und in welchem Umfang eine Anzahlung zurückerstattet wird, richtet sich nach den in dieser Richtlinie genannten Stornierungsfristen.
Die Bezeichnung als Anzahlung bedeutet nicht automatisch, dass der Betrag in jedem Fall vollständig einbehalten wird.
21. Gutschriften
Prestige Wedding Cars kann anstelle einer Rückerstattung mit Zustimmung der Kundschaft eine Gutschrift anbieten.
Eine Gutschrift:
- wird schriftlich bestätigt;
- ist nicht übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde;
- kann an Verfügbarkeit und bestimmte Fahrzeuge gebunden sein;
- besitzt die in der Bestätigung genannte Gültigkeitsdauer.
Die Kundschaft ist nicht verpflichtet, eine Gutschrift anzunehmen, wenn nach dieser Richtlinie oder zwingendem Recht ein Anspruch auf Geldrückerstattung besteht.
22. Individuelle Sonderleistungen
Für individuell angefertigte, personalisierte oder extern bestellte Leistungen können besondere Stornierungsbedingungen gelten.
Dazu gehören beispielsweise:
- individuelle Fahrzeugdekorationen;
- personalisierte Schilder;
- speziell bestellte Blumen;
- externe Fotografen;
- Sicherheits- oder Begleitdienste;
- nicht stornierbare Drittleistungen.
Solche Bedingungen werden vor der Buchung oder Bestellung schriftlich mitgeteilt.
23. Keine allgemeine Garantie eines Widerrufsrechts
Für in der Schweiz abgeschlossene Onlineverträge besteht nicht in jedem Fall ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.
Die in dieser Richtlinie gewährten Stornierungsmöglichkeiten gelten als vertraglich vereinbarte Bedingungen von Prestige Wedding Cars.
Zwingende Rechte, die aufgrund eines konkret anwendbaren ausländischen Konsumentenschutzrechts bestehen können, bleiben vorbehalten.
24. Rückerstattungsanfragen
Eine Rückerstattungsanfrage sollte folgende Informationen enthalten:
- vollständiger Name;
- Buchungsdatum;
- Datum der Veranstaltung;
- Buchungs- oder Rechnungsnummer;
- Grund der Stornierung;
- Kontaktdaten;
- gegebenenfalls Zahlungsnachweis.
Die Anfrage ist zu richten an:
25. Missbrauch und falsche Angaben
Prestige Wedding Cars kann eine Rückerstattung verweigern, wenn eine Anfrage auf falschen, irreführenden oder betrügerischen Angaben beruht.
Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
26. Verhältnis zu den AGB
Diese Richtlinie ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Prestige Wedding Cars.
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
- Individuelle schriftliche Vereinbarung oder Buchungsbestätigung
- Diese Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwingendes Recht bleibt in jedem Fall vorbehalten.
27. Änderungen dieser Richtlinie
Prestige Wedding Cars kann diese Richtlinie jederzeit ändern.
Für bereits bestätigte Buchungen gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte oder vereinbarte Fassung.
28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Prestige Wedding Cars im Kanton Zürich.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
29. Kontakt
Bei Fragen zu Stornierungen oder Rückerstattungen:
Prestige Wedding Cars
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8192 Glattfelden
Schweiz
Telefon: +41 76 711 77 13
E-Mail: info@prestigeweddingcars.ch